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  • Herman_Toothrot

mehr als 1000 Beiträge seit 31.05.2012

Grundrecht auf Gesundheit ? Wie bitte?!?!?!

Sowas existiert nicht, Herr Rötzer!

Es heißt:
"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Grundrechte sind in ihrer primären Form Schutzrechte des Bürgers gegen den Staat. Ein Grundrecht auf Gesundheit ergibt dahingehend noch nicht einmal Sinn.

So wie es im Grundgesetz definiert ist bedeutet es: Der Staat hat an meinem Körper nichts verloren. Natürlich steht dieses Grundrecht auf einer Ebene mit den anderen Grundrechten und kann durch diese auch eingeschränkt werden. Nichts anderes passiert ja gerade massiv mit anderen Grundrechten, weil der Staat der Meinung ist, dass das Grundrecht auf Leben und körperlichen Unversehrheit massiv bedroht ist.

Und bevor es jemand einwirft: Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung von Grundrechten über den Status von Schutzrechten hinaus definiert. Daher schrieb ich auch "in ihrer primären Form". Die Bedeutung als Schutzrecht haben sie dadurch jedoch nicht verloren.
Wenn man in die Geschichte schaut, dann wird auch jeder sofort verstehen wie wichtig dieses Konzept ist und dass eben nicht alles zu einem Grundrecht ernannt werden kann. Die Schutzbedeutung vorm Staat ist elementar.

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