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  • AllSeeker

21 Beiträge seit 01.06.2022

Re: Was ist an GG Artikel 14 nicht zu verstehen? Eigentum kann enteignet werden!

KlaKlucke schrieb am 01.06.2022 19:33:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Es ging um diese deine falsche Behauptung, nicht um das Grundgesetz :

> Deutschland ist eine Sozialdemokratie.

Wo bleibt deine Erklärung für diesen Unsinn ?

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