Bei Naturkatastrophen, wie der Ahrtalflut kommt noch die Unbeweglichkeit der Bürokratie dazu. Viele Hausbesitzer, deren Eigentum vom Hochwasser zerstört wurde, würden gerne etwas weiter oben am Hang wieder aufbauen, dürfen aber nicht, weil der gefährliche Standort vor vielen Jahren genehmigt wurde und ein höherer Standort daher nicht genehmigt werden kann!
Will heißen: Für die alte Genehmigung besteht Bestandsschutz, nach heutigem Wissen würde wahrscheinlich für das gesamte Grundstück keine Baugenehmigung erteilt.