Er verwies auf die tiefe Enttäuschung und Frustration in Teilen der Gesellschaft und kritisierte insbesondere die 2G-Regelung, die aus seiner Sicht gesellschaftlichen Schaden angerichtet und Spaltungstendenzen vertieft habe.
Wenn man die Verbreitung eines Erregers meint mit einem (doppelten) Postulat zu verhindern, dann bedarf es auch zwingend (Frist?) eines Beweises, dass dieses Postulat Beweiskraft entfalten kann.
Das Postulat, dass schon geimpfte/genesene Personen sich nicht mehr anstecken können, wurde wenige Wochen nachdem schon Geimpfte/Genesene erneut erkrankten, und das teilweise heftiger als beim "ersten Mal", als ungültig widerlegt.
Das Postulat, dass schon geimpfte/genesene Personen nicht mehr zum Ansteckungsrisiko beitragen können, wurde wenige Wochen nachdem schon Geimpfte/Genesene erneut erkrankten, und damit zum Ansteckungsszenario beigetragen haben, als ungültig widerlegt.
An wen können Personen, die aufgrund falscher Postulate ihren Beruf, ihr Geschäft verloren haben, bzw. teils massiven finanziellen Schaden genommen haben, oder auch psychischen Schaden genommen haben, sich wenden um Schadenersatz nach §263 StGB / §823 BGB durch diverse Amtsträger, welche in Vorsatz gehandelt haben, einzufordern?