MajorGriffon schrieb am 27.04.2021 13:10:
...hat sich ein Familienrichter an einem Amtsgericht erdreistet, für sämtliche Schüler eines Landkreises? Bundesland? Oder war es das Sonnensystem? entscheiden zu wollen?
Alles eine Frage der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit von Gerichten. Diese wird durch StGB oder Staatsanwaltschaften in keiner Weise berührt, sondern durch höhere Gerichtsinstanzen geklärt. Außer in faschistoiden Staaten natürlich. In faschistoiden Staaten, wenn da der exekutiven Gewalt ein Gerichtsurteil nicht passt, wird nicht der reguläre Rechtsweg beschritten, sondern es kommt das Rollkommando und der verantwortliche Richter als Individuum wird kaltgestellt.