Dass ein Lieferfahrzeug Zufahrtsrechte haben darf, wie es das in jeder autofreien Innenstadt jeder europäischen Kleinstadt, die noch solche Straßen hat, hat, hat nullkommanichts mit der Frage zu tun, ob jeder Vorstädtler Parkrecht in der Innenstadt haben darf. Junge junge, dass man sowas überhaupt ausformulieren muss...
Guck dir mal die an dem in den Link eingebauten Zeitpunkt folgenden 70 Sekunden an:
https://youtu.be/j2dHFC31VtQ?t=1010
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.08.2024 21:28).