Das Problem bei Abwägungsentscheidungen ist, dass sie vollständig subjektiv und nicht objektivierbar sind. Sie hängen vollständig von der Person des Abwägenden ab, von dessen Lebensgeschichte und Interessenlage. Abwägungen sind immer vollständig willkürlich und damit auch nicht vorhersagbar.
Das ist schon Problem genug.
Noch schlimmer wird es, wenn man jemandem aufzwingt, die Abwägungsentscheidung eines Gerichts vorherzusagen. Denn wenn man falsch vorhersagt, dann entstehen bei Gericht gewaltige Kosten. Angenommen, zwei Parteien streiten, der eine verlangt die Llschung der andere die Nichtlöschung. Von beiden Seiten kann/wird man verklagt werden und nur wenn man die Gerichtsentscheidung richtig vorhersagt, entstehen keine Kosten. Es ist dann ein reines Glücksspiel.
Ein Großkonzern kann diese Gerichtskosten vielleicht noch querfinanzieren, kleinere Akteure werden davon ruiniert.