Schon bemerkenswert, wie Facebook hier offenbar mal nebenbei die Aufgaben sämtlicher Instanzen des Rechtsstaates übernehmen soll, wenn es darum geht, was sie löschen müssen, was sie löschen dürfen und was sie keinesfalls löschen dürfen.
Gleichzeitig sollen sie die Standards für das, was sie löschen müssen, selbst definieren, weil es sonst staatliche Zensur wäre, werden aber mit Strafen bedroht, wenn ihre Definition sich als falsch herausstellen sollte.
Schließlich ist bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlicheit hier die Grundrechte direkt durch Facebook einzuhalten sein sollen. Rein formal bindet das Grundgesetz nicht den einzelnen Bürger (oder juristische Personen), sondern den Gesetzgeber.
Insgesamt sieht es immer mehr danach aus, als ob der Staat einen Teil des Internets aus dem Rechtssystem ausklammert und die Aufgabe des Rechtsschutzes komplett an Facebook überträgt. Früher, als der Staat sich noch für den Rechtsschutz im Internet verantwortlich fühlte, nannte man so etwas "rechtsfreie Räume im Internet".