pehar schrieb am 25.10.2018 20:50:
Schließlich ist bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlicheit hier die Grundrechte direkt durch Facebook einzuhalten sein sollen.
Ja, wenn ein Privatunternehmen freiwillig oder unfreiwillig zum Erfüllungsgehilfen des Staats wird, gehen dabei selbstverständlich auch Pflichten über.
Insgesamt sieht es immer mehr danach aus, als ob der Staat einen Teil des Internets aus dem Rechtssystem ausklammert und die Aufgabe des Rechtsschutzes komplett an Facebook überträgt.
Das ist eine Variante der Flucht ins Privatrecht und wurde schon beim NetzDG bemängelt.