Schmarall schrieb am 12.03.2023 16:15:
da haben sich ja die richtigen gefunden ...
Das sehe ich auch so. Aber dann können wir bei den Familienverbänden das ALG 2 streichen. Werden halt Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwager und sonstige Verwandte zur Zahlung verpflichtet. Da käme Freude auf.