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  • Porcupine17

mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2012

Re: Hilfreich wäre es,

Carvin schrieb am 11.11.2024 17:37:

Porcupine17 schrieb am 11.11.2024 17:25:

Rumbalotte schrieb am 11.11.2024 16:56:

den Autofahrern grundlegende Verkehrsregeln beizubringen:

Mal das komplizierte rechts-vor links erklären und dass Fahrradfahrer bevorrechtigt sein können.

Oder das Rechts vor Links nicht gilt wenn man über einen abgesenkten Bordstein auf die Straße kommt. Wird gerne gemacht um auf Fahrradstraßen für Vorfahrt zu sorgen, von Autofahrern aber oft ignoriert. Meine Vermutung: die bemerken den abgesenkten Bordstein nicht einmal...

In einer Fahrradstraße gelten keine besonderen Vorfahrtsregeln. Falls die Vorfahrt nicht durch Straßenschilder geregelt ist, gilt für alle Verkehrsteilnehmenden rechts vor links. Möchte also ein Auto – wenn das erlaubt ist – von rechts auf die Fahrradstraße einbiegen, hat es Vorfahrt.

Vorsicht Unsinn verbreitet sich schneller als man denkt.

Ja, genau deshalb werden oft bei Kreuzungen auf Fahrradstraßen die anderen Straßen über abgesenkte Bordsteine geführt - DAMIT der Verkehr auf der Fahrradstraße Vorfahrt bekommt.

Gemäß § 10 StVO weist ein abgesenkter Bordstein darauf hin, dass Sie Fußgängern, Radfahrern und anderen Fahrzeugen Vorfahrt gewähren müssen. Kommen Sie aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen, müssen Sie den anderen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen, der abgesenkte Bordstein bedeutet für Sie also Wartepflicht. Die Vorfahrtsregeln des § 10 StVO gelten ebenso für das An- und Ausfahren von einem Parkplatz.

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