hgrg schrieb am 27.08.2018 12:19:
Aus aktuellem Anlass: Die Oberbürgermeisterin von Chemnitz hat im Jahr 2002 in einer Fußgängerzone einen Rollstuhlfahrer totgefahren. Resultat: Geldstrafe.
§222 StGB: Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was genau ist jetzt dein Problem?