DLKing schrieb am 27.08.2018 21:12:
Was sonst?
Mord oder Totschlag kommen wohl nicht in Frage. Körperverletzung mit Todesfolge auch nicht,
Nochmal:
- Fußgängerzone
- fahren
Wenn man dabei auch noch jemanden überfährt, dann ist das mit der Fahrlässigkeit aber mal sehr fraglich.
Selbst wenn wir mal annehmen, dass die eine Ausnahmegenehmigung für das Fahren in der Fußgängerzone hatte, dann hat man da noch mehr aufzupassen und noch langsamer zu fahren als in einer Spielstraße.
Fertig!
Wenn jemand in einer Fußgängerzone, wo Autos eigentlich überhaupt nichts zu suchen haben, so extrem und unaufmerksam rumheizt, dass er Leute überfährt, ist das schon mindestens mal haarscharf am Vorsatz.
Und ja, das ist mindestens Körperverletzung mit Todesfolge.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.08.2018 23:04).