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  • DLKing

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Re: LOL! Strafen für Politiker! Was haben die denn geraucht?

the_real_cyberpatrol schrieb am 27.08.2018 23:03:

Nochmal:
- Fußgängerzone
- fahren

Ja und?

In der Fußgängerzone darf man mit Schrittgeschwindigkeit fahren, sofern man eine Genehmigung dafür hat.

Wenn man dabei auch noch jemanden überfährt, dann ist das mit der Fahrlässigkeit aber mal sehr fraglich.

Selbst wenn wir mal annehmen, dass die eine Ausnahmegenehmigung für das Fahren in der Fußgängerzone hatte, dann hat man da noch mehr aufzupassen und noch langsamer zu fahren als in einer Spielstraße.

Ich kenne mich zwar in Chemnitz nicht aus, würde das aber nicht für allzu abwegig halten, dass ein Bürgermeister eine Ausnahmegenehmigung besitzt.

Ansonsten kann auch eine Kollision bei Schrittgeschwindigkeit zu tödlichen Verletzungen führen, ebenso wie man eine bei 30km/h auch praktisch unverletzt überstehen kann.

Fertig!

Wenn jemand in einer Fußgängerzone, wo Autos eigentlich überhaupt nichts zu suchen haben, so extrem und unaufmerksam rumheizt, dass er Leute überfährt, ist das schon mindestens mal haarscharf am Vorsatz.

Und ja, das ist mindestens Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Aussage "rumheizen" ist hier aber rein spekulativ.

Bevor ich auf die Justiz schimpfe, würde ich hier mal das Urteil komplett lesen. Da sind die Tatumstände nämlich ausführlich beschrieben und da ist auch begründet, warum das Strafmaß so und nicht anders ist.

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