Pnyx (1) schrieb am 27.08.2018 20:05:
Hmm, ja. Das war mir so nicht bewusst. Dennoch würde es aber die Bilanz empfindlich stören. Einfach so wieder zurücktransferieren geht ja wohl nicht mal in Bayern.
Vermutlich gibt es eine maximale Höhe, die gemäß Gesetz verhängt werden darf. Wäre es z.B. ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO dürften es nur maximal 250.000 € sein.
Juckt das Land nicht wirklich.