PriorArt schrieb am 30.08.2018 11:48:
RvdtG schrieb am 28.08.2018 07:39:
Erzwingungshaft hat nichts mit Strafrecht zu tun.
Lies einfach noch mal den Absatz 2.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-28
Und im zweiten Halbsatz steht, das es zulässig ist, solange die Ausübung des Abgeordnetenberufs nicht eingeschränkt wird. ;)