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Re: Von der Bayer. Verfassung hat das Gericht keine Ahnung

PriorArt schrieb am 30.08.2018 11:48:

RvdtG schrieb am 28.08.2018 07:39:

Erzwingungshaft hat nichts mit Strafrecht zu tun.

Lies einfach noch mal den Absatz 2.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-28

Und im zweiten Halbsatz steht, das es zulässig ist, solange die Ausübung des Abgeordnetenberufs nicht eingeschränkt wird. ;)

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