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  • PriorArt

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Re: Von der Bayer. Verfassung hat das Gericht keine Ahnung

RvdtG schrieb am 31.08.2018 09:18:

Und im zweiten Halbsatz steht, das es zulässig ist, solange die Ausübung des Abgeordnetenberufs nicht eingeschränkt wird. ;)

Eben, und Abgeordneter ist ein Fulltime-Job, der nicht nur im Parlament bei Plenarsitzungen ausgeübt wird.

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