RvdtG schrieb am 31.08.2018 09:18:
Und im zweiten Halbsatz steht, das es zulässig ist, solange die Ausübung des Abgeordnetenberufs nicht eingeschränkt wird. ;)
Eben, und Abgeordneter ist ein Fulltime-Job, der nicht nur im Parlament bei Plenarsitzungen ausgeübt wird.