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Re: Von der Bayer. Verfassung hat das Gericht keine Ahnung

PriorArt schrieb am 31.08.2018 09:30:

RvdtG schrieb am 31.08.2018 09:18:

Und im zweiten Halbsatz steht, das es zulässig ist, solange die Ausübung des Abgeordnetenberufs nicht eingeschränkt wird. ;)

Eben, und Abgeordneter ist ein Fulltime-Job, der nicht nur im Parlament bei Plenarsitzungen ausgeübt wird.

Jep. Letztlich würde das eigene Bett gegen eines in Stadelheim getauscht werden. Und an statt Ehefrau darf man sich am Frühstückstisch an Mithäftlingen erfreuen.

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