ollid schrieb am 27.08.2018 20:44:
Ich habe jetzt schon länger gesucht, konnte aber noch keinen Paragraphen finden, der eine Haft als alternative Möglichkeit bei Wirkungslosigkeit von Zwangsgeldern überhaupt vorsieht. Sondern immer nur bei der Nichtzahlung von Zwangsgeldern.
Das ist kein Hinderungsgrund. Einfach die Beträge der Zwangsgelder ein paar mal verzehnfachen, bis nicht mehr gezahlt wird. Rechtsmittel gegen die vermeintliche Unangemessenheit wären angesichts der Höhe der gesundheitlichen Opfer des Status Quo aussichtslos.