Ich habe jetzt schon länger gesucht, konnte aber noch keinen Paragraphen finden, der eine Haft als alternative Möglichkeit bei Wirkungslosigkeit von Zwangsgeldern überhaupt vorsieht. Sondern immer nur bei der Nichtzahlung von Zwangsgeldern.
Ich habe jetzt schon länger gesucht, konnte aber noch keinen Paragraphen finden, der eine Haft als alternative Möglichkeit bei Wirkungslosigkeit von Zwangsgeldern überhaupt vorsieht. Sondern immer nur bei der Nichtzahlung von Zwangsgeldern.