Kagulowitsch, ich denke, da haben Sie mich missverstanden. Ich teile viele der Hypothesen des Autors. Andere halte ich für diskussionswürdig. Insbesondere habe ich nicht behauptet, die als "gecheckte Fakten" getitelten Behauptungen seien kontrafaktisch – dann hätte ich in der Tat konkret hinterfragen bzw. kritisieren müssen.
Mein Anliegen ist die Systematik der Argumentation. Wenn ich etwas als „faktisch“ behaupte, muss ich das entweder beweisen oder zumindest angeben, worauf ich mich stütze (Quelle) - und gegebenenfalls erklären, warum entgegenstehende Argumentationen nicht greifen.
Natürlich kann es auch erkenntniserweiternd sein, Hypothesen zu entwickeln. Dann muss ich etwas zu ihrer Plausibilität vorbringen. Beides zu vermischen oder es unter dem falschen Label einzuordnen, ist m.E. methodisch inakzeptabel und schmälert die rationale Überzeugungskraft einer Argumentation.
Sehr schön kann man dies in dem Unterkapitel „Russland war bereit, die Minsker Vereinbarung umzusetzen“ nachvollziehen: Die Grundlinien der Ausführungen entsprechen, auch n.m.K., dem, was bei kritischer Bewertung unterschiedlicher Quellen bislang bekannt ist. Der Sachverhalt ist aber gleichwohl in vieler Hinsicht umstritten und eine abschließende Bewertung z.Zt. noch gar nicht möglich. Der Kenntnisstand ist noch zu unvollständig.
Die Ausführungen von Bathon sind hier plausibel, aber sie pauschal als „gecheckte Fakten“ vorzutragen, scheint mir (derzeit) unangebracht. Oder der Autor hat genauere Kenntnisse – dann müsste er sie darlegen.
Der Beitrag von Bathon ließt sich über viele Absätze fasst wie ein Essay. Das ist ok., aber man sollte dann nicht als Überschrift den ohnehin ziemlich umstrittenen Begriff „Faktencheck“ verwenden und die Vorläufigkeit vertretener Standpunkte etwas deutlicher machen.