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Avatar von Michael Keller

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2000

Kann Staatswohl per Volksabstimmung definiert werden?

vielleicht sollte man das mal ausprobieren in Fall Amri und seine V-Männer...

Ich traue allerdings dem BVerfG zu sich aber für gar nichts mehr zu blöde zu sein und selbst das dann zu unterbinden.

Eine weitere Frage ist: was passiert eigentlich wenn die Mitglieder der Kontrollausschüsse komplett zurücktreten und keine weiteren berufen werden können?

Dann findet ja keine Kontrolle mehr statt - müsste dann nicht automatisch der nun nicht-kontrollierte Dienst aufgelöst werden?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.02.2021 20:04).

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