vielleicht sollte man das mal ausprobieren in Fall Amri und seine V-Männer...
Ich traue allerdings dem BVerfG zu sich aber für gar nichts mehr zu blöde zu sein und selbst das dann zu unterbinden.
Eine weitere Frage ist: was passiert eigentlich wenn die Mitglieder der Kontrollausschüsse komplett zurücktreten und keine weiteren berufen werden können?
Dann findet ja keine Kontrolle mehr statt - müsste dann nicht automatisch der nun nicht-kontrollierte Dienst aufgelöst werden?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.02.2021 20:04).