Sicher nicht der, in dem alle Macht vom Volke ausgeht, welches die Mitglieder des Parlament wählt, die laut Gesetz die Geheimdienste kontrollieren.
Welches Wohl welchen Staats meint also das Bundesverfassungsgericht und warum kommt das in seiner Urteilsbegründung vor? Dieser Staat, von dem ich immer noch nicht weiss, wo der liegen soll, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich unseres Bundesverfassungsgerichts, denn dieses ist zuständig in diesem Land in welchem das Grundgesetz Gültigkeit hat, also die Geheimdienste zur Auskunft gegenüber ihrem Kontrollorgan verpflichtet sind.
Wenn die eventuell kriminellen Täter/die Geheimdienste selbst bestimmen können, über was sie Auskunft geben und über was nicht, ist Kontrolle de facto nicht vorhanden, was einen offensichtlichen Rechtsbruch darstellt.
Daher noch mal meine Frage: Das Wohl welchen Staats außer Deutschland meint das Bundesverfassungsgericht und warum fühlt es sich für diesen Staat zuständig?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.02.2021 15:33).