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Avatar von Michael Keller

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2000

Wenn ein Verfassungsrichter auf dem Weg zur Arbeit stirbt

und man im Laufe der Ermittlungen feststellt das ein V-Mann des Verfassungschutzes in der Nähe war als der Wagen in die Luft gesprengt wurde - dann wissen wir nun höchstrichterlich das es um das Staatswohl ging.

OK - damit kann ich leben. 8 kleine Verfassungsrichter sind ja ab jetzt eher deren eigenes als mein Problem.

Für ein ernsthaftes Problem halte ich da aber wenn Ermittlungen für das Staatswohl eingestellt werden - der Eindruck der dabei beim Fussvolk entsteht - gerade in Bezug auf die "Verfassung" (aka Grundgesetz) , dient der dem Staatswohl?

Wohl kaum.

Warum dann überhaupt erst ermitteln? OK - das sagen sich die Ermittlungsbehörden ja auch...

Wäre es da nicht viel schöner man würde sich mit dem Volk darauf einigen - so ganz offiziell per Gesetz - in Fällen des Staatswohl gar keine Ermittlungen mehr durchzuführen?

Bestimmt wird sich dieses dafür mehr begeistern als jene die sich jetzt des Staatswohls bedienen...

BTW: schon aufgefallen? Wenn das Volk den Verfassungsrichtern keine Verfassung gibt, dann geben es die Verfassungsrichter dem Volk...

PS: um Nachfragen vorzubeugen - so eine Liste des Staatswohls geht die nicht ganz einfach, z.B.: Sprengstoffanschlag Auto -> Staatswohl, Selbstmord -> Staatswohl, in Badewanne -> Doppeltes Staatswohl ... ?? Schwieriger ist es da die Feinheiten und internationalen Geflogenheiten nicht zu vergessen wie: Personalausweis/Reisepass -> Staatswohl, Wunder der Physik -> Staatswohl...

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.02.2021 02:57).

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