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  • JHR

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Re: Nö, eigentlich nicht

Patenthalse schrieb am 20.02.2018 22:50:

Woher willst du wissen, dass sie es war?

Eben: Wir wissen es nicht und können deshalb auch keine vernünftige Aussage darüber treffen.

Nachdem der Typ hier Jahre zugebracht hat ist ja wohl zu vermuten, dass er da neben illegalen Mitteln (Verstecken seiner Ausweispapiere) auch sämtliche legalen Wege ausgenutzt hat.

Diese Vermutung sieht konstruiert aus.

Genau die Rechtsstaatlichkeit die du hier so eifrig anzweifelst gibt ja überhaupt erst die Grundlage hier irgendwelche Ansprüche einzufordern und lustig rumzuprozessieren, was ja weidlich ausgenutzt wird.

Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit sind bereits dann angebracht, wenn ein Herkunftsland aus politischen Gründen als sicher definiert wird obwohl es Tatsachen gibt, die gegen eine solche Klassifizierung sprechen.

Des weiteren wird die Rechtsstaatlichkeit auch dadurch angegriffen, wenn jemand, der nichts weiter tut als sein gutes Recht konsequent in Anspruch zu nehmen, deshalb herabsetzend behandelt wird.

Und angesichts der Zahlen von "Duldungen", der Statistiken über abgelehnte Asylbewerber und der um mindestens eine Größenordnung kleineren Zahl derer die dann auch abgeschoben werden gibt es durchaus genug Anhaltspunkte, dass einige Bundesländer eine eher laxe Rechtsdurchsetzung in dieser Angelegenheit anwenden.

Diese Betrachtung ignoriert, dass der Durchsetzung von Recht eine den konkreten Verhältnissen des Einzelfalles angemessene Rechtsgüterabwägung vorauszugehen hat. Auch ein Ignorieren dieses Faktums konstituiert einen Angriff auf den Rechtsstaat.

JHR

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