Patenthalse schrieb am 21.02.2018 19:33:
Also wenn jemand Zweifel an der Aufenthaltsberechtigung eines Asylanten hat, dann darf der auch das Recht in die eigene Hand nehmen, den in den Kofferaum packen und außer Landes karren?
Wenn du mir jetzt noch den Nachweis dafür lieferst, dass Asef N. auf diese Weise außer Reichweite der Polizei und sogar außer Landes gebracht wurde...
Bevor du dich noch weiter echaufierst, solltest du vielleicht
https://www.heise.de/tp/features/Fall-Asef-N-Nuernberger-Lehren-3744160.html
und
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.afghanischer-fluechtling-der-fall-asef-gericht-uebt-scharfe-kritik-an-der-regierung.e740ff36-2690-4cfd-825c-e7af503eb613.html
lesen.
JHR