Pussy Riot war nicht wegen Majestätsbeleidigung angeklagt.
Meine Empörung richtete sich dagegen, dass die so genannte Band für ihre Provokation eine Kathedrale der russisch-orthodoxen Kirche missbraucht hat - überall woanders wäre es eine viel kleinere oder vielleicht gar keine Provokation gewesen.
"Habt ihr da auch das Recht auf Strafverfolgung wegen Beleidigung eines religiösen oder staatlichen Oberhaupts verteidigt?" Nein. Siehe oben. Die Frage ist falsch.