harimau schrieb am 16.04.2016 01:26:
§103 ist die juristische Grundlage. Herabsetzung der Vertreter eines fremden Staates, der diplomatische Einrichtungen auf deutschem Boden unterhält. Ich glaube das Werfen von faulen Eiern auf einen Botschafter dürfte sowas ähnliches sein.
Das das nicht die Frage war, hätte doch auffallen müssen!
Die Frage ist warum es in so einem Fall offenbar Praxis ist, das "schwächere" Verfahren gegenüber dem "härteren" einzustellen, und ob das in diesem Fall überhaupt möglich ist, da das eine da den Privatmann betrifft, das andere jedoch die Institution "Staatsoberhaupt".
Und widerspricht das ist dem allgemeinen Grundsatz in "in dubios pro reo" und man müsste zu Gunsten des Angeklagten das schwächere Vergehen ahnden?
Aber ich glaube da rede ich mit dem falschen Diskussionspartner...