Es scheint sich immer noch nicht herum gesprochen haben:
Merkel hatte die Wahl die Anklageerhebung nach §103 zuzulassen - oder nicht. Sie war dabei keinerlei rechtsstaatlicher Zwänge unterworfen.
Im zweiten Fall wäre die rechtsstaatliche Prüfung auch erfolgt da ISdogan ja auch noch einen zweiten Weg beschritten hatte.
Nun werden Handlungen eines Staatsoberhauptes auch im politischen Kontext gewertet. und was meinst Du, wie ISdogan diese proaktive Handlung bewerten wird? Nun, ich sag's Dir halt mal: er wird das so bewerten, dass er die Merkel f***en kann wie er will.
So und nicht anders sieht es aus.
natürlich kann man so tun, als ob das Ganze nichts mit dem Drumherum, Flüchtlingsdeal, öffentliches Schweigen zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit in der Türkei, zum militärisches Vorgehen gegen kurdische Staatsbürger der Türkei, zur Unterstützung des IS, zur hintertreibende Rolle einer baldigen friedlichen Lösung für Syrien, etc.
... zu tun hätte.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.04.2016 17:11).