marmer schrieb am 15.04.2016 20:28:
Es gab keine Zwaenge den Boehmermann wegen Majestaetsbeleidigung (MB) der Justiz zu uebergeben. Aber es gab auch keinen guten Grund den Boehmermann davor zu schuetzen. Und wenn es keinen Schutzgrund gibt dann ist die sauberste Loesung noch immer alles der Justiz zu ueberlassen.
Was soll den das sein: ein Schutzgrund? In welchem Gesetz wird auf so etwas verwiesen? Du meinst, was in Deinem Hirn rumgeistert müsste auch irgendwie in Gesetzen stehen?
Das heisst Sie koennen mir hier garantieren dass ein Gericht den Boehmermann unmoeglich der MB fuer unschuldig befinden koennte wenn es ihn der normalen Beleidigung der Privatperson Erdogan fuer schuldig befindet?
Was für ein Quark. ich will und kann Ihnen gar nichts garantieren. Was hat das mit Recht und Gesetz zu tun?
Ich finde es nachgerade absurd dass JETZT wegen dieser Boehmermann Farce so viele ploetzlich die problematischen Seiten an Erdogan entdecken die vorher noch den Tuerkei Deal als ok oder sogar notwendig verteidigt haben.
Wie kommen Sie denn auf die krause Idee. Das eine hat mit dem anderen höchstens indirekt etwas zu tun, für die Sache hier völlig irrelevant.