Wedder schrieb am 15.04.2016 20:58:
Jetzt liegt es bei den Anwälten und Richtern zu entscheiden. Selbst wenn er die 3 Jahre bekäme, man würde sie wohl auf Bewährung aussetzen, und sein Karriere würde unbeschadet weitergehen. Damit hat er dann auch was demonstriert: Auch als schuldiger Hassprediger ergeht's Dir hier besser als in der Türkei.
Eigentlich auch ein Grund zu feiern.
wie bereits erläutert, hätten die Richter auch ohne §103 entscheiden können.