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  • Kutusow

mehr als 1000 Beiträge seit 24.03.2016

Re: Wichtiger Punkt, der in der Diskussion zu kurz kommt: Die Motive des § 103 S

Wenn das alles so ist, wie Sie behaupten, warum wird dann kein Verfahren gegen Merkel wegen Beleidigung des russischen Präsidenten Putin eröffnet, dem Merkel u.a. "Realitätsverweigerung" in Sachen Ukraine unterstellte? Wenn in Sachen Ukraine Realitätsverweigerung zu konstatieren ist, so trifft das allerdings auf Merkel selber zu!

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