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Avatar von tallinn
  • tallinn

mehr als 1000 Beiträge seit 01.04.2004

Re: Wichtiger Punkt, der in der Diskussion zu kurz kommt: Die Motive des § 103 S

Tatsächlich steht hinter dem 103 ungeschriebenes (also gewohnheitsrechtliches) Völkerrecht. Teilweise auch geschriebenes, so z.B. das Wiener Abkommen über diplomatische Beziehungen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_diplomatische_Beziehungen

Du hast natürlich recht, das ganze soll dazu dienen, dass es keine diplomatischen Verstimmungen gibt aufgrund von Aktionen a la Böhmermann - sofern er den Tatbestand objektiv und subjektiv erfüllt hat.

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