Der Vorwurf von Realitätsverweigerung ist eher als Kritik einzustufen. Beleidigend wäre es erst, wenn Sie Senilität oder Geisteskrankheit vorwerfen würde
Der Vorwurf von Realitätsverweigerung ist eher als Kritik einzustufen. Beleidigend wäre es erst, wenn Sie Senilität oder Geisteskrankheit vorwerfen würde