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Avatar von Nummer 6
  • Nummer 6

mehr als 1000 Beiträge seit 11.07.2008

Re: Wichtiger Punkt, der in der Diskussion zu kurz kommt: Die Motive des § 103 S

Der Vorwurf von Realitätsverweigerung ist eher als Kritik einzustufen. Beleidigend wäre es erst, wenn Sie Senilität oder Geisteskrankheit vorwerfen würde

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