cybergorf schrieb am 16.04.2016 01:11:
den Begriff gibt es schlichtweg nicht in unserer Justiz...
Ja, nun. Ein Vergehen, für das es 5 Jahre geben kann, ist keine Kleinigkeit und 5 Jahre ist im Stgb eine mittelschwere Strafe.
cybergorf schrieb am 16.04.2016 01:11:
den Begriff gibt es schlichtweg nicht in unserer Justiz...
Ja, nun. Ein Vergehen, für das es 5 Jahre geben kann, ist keine Kleinigkeit und 5 Jahre ist im Stgb eine mittelschwere Strafe.