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Avatar von harimau
  • harimau

mehr als 1000 Beiträge seit 26.04.2003

Re: nein

cybergorf schrieb am 16.04.2016 01:11:

den Begriff gibt es schlichtweg nicht in unserer Justiz...

Ja, nun. Ein Vergehen, für das es 5 Jahre geben kann, ist keine Kleinigkeit und 5 Jahre ist im Stgb eine mittelschwere Strafe.

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