Motorpsycho schrieb am 15.04.2016 14:09:
Wobei wir dann natürlich keine Klarheit darüber hätten, wo wir in Deutschland in Bezug auf Satirefreiheit stehen.
Erdogan betreibt doch auch noch ein Verfahren nach §185 StGB. Falls wegen Wegfall des §103 eingestellt würde (oder was auch immer dann geschieht, bin kein Jurist), müßte sich die Klarheit aus dem anderen Verfahren ergeben.