Jetzt aber hurtig §103 abschaffen, denn:
§2 StGB (3): Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.
Bei §1631d BGB hat man ja gesehen, dass der Gesetzgeber in der Lage ist, Paragraphen in kürzester Zeit zu schaffen. Schneller als jedes Gericht, sollte §103 dann auch weg sein, bevor über Böhmermann geurteilt wird. Wobei wir dann natürlich keine Klarheit darüber hätten, wo wir in Deutschland in Bezug auf Satirefreiheit stehen.