also vielleicht habe ich da ja was verpasst/falsch verstanden - aber so ganz genau verstehe ich nicht wirklich das Problem damit, nun ein Gericht entscheiden zu lassen ob das nun als Satire durchgeht oder schon als Beleidigung zu werten ist. Warum auch nicht? Auch das gehört doch letztlich zu einem Rechtsstaat dazu.
Und ja, ich bin der Ansicht auch jemand der "offiziell" Satire macht darf dabei gewisse Grenzen nicht überschreiten - platt gesagt darf man nicht jeden mit Schmähungen jeglicher Art überziehen, ohne dass es dafür einen konkreten _verwandten_ Anlass gibt. Natürlich kann man Witze über sagen wir die katholische Kirche machen, die einen Bezug zu den bekannt gewordenen Mißbrauchsskandalen herstellen, und klar kann man Witze über Erdogan machen der die Presse mit Füssen tritt - aber wenn man da (was ich so gehört habe darüber) dann auf Verkehr mit Tieren eingeht oder ähnliches, ist das vielleicht schon ein bisschen unter der Gürtellinie und hat mit dem eigentlichen Thema/Anlass nun so gar nichts zu tun. Kurz: Satire darf in meinen Augen sicher sehr viel, aber auch da gibt es Grenzen - sonst wäre ja Satire/Redefreiheit/Kunst ein Freifahrtschein jegliche ungeliebte Person aufs derbste in den Dreck zu ziehen, und zwar ohne konkreten verwandten Anlass (auf den meine ich die Satire ja üblicherweise anspielen sollte). Und da sehe ich durchaus irgendwo Grenzen, die nun mal nicht komplett von dem entkoppelt sein können, was Otto Normalbürger so darf.
P.S.: Und ja, ob ein Gesetz nun 5, 10, 100 oder 1000 Jahre alt ist spielt da auch nur eine Nebenrolle - denn wenn das Gesetz zwar alt oder unsinnig ist, dann hätte man es halt mal abschaffen sollen. Auch das Verbot von Mord ist ja nun nicht erst von gestern.....
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.04.2016 22:23).