harimau schrieb am 16.04.2016 01:59:
Jugendstrafrecht ist was anderes. Du kannst einen 18-jährigen nicht zur vollen Strafe verurteilen.
Dann darf ich einen 18-jährigen aber auch keinen PKW steuern lassen, denn offenbar ist er ja noch nicht reif genug die Konsequenzen seines Handeln abzuschätzen.
Nö, nicht ganz. Eine ordentliche Geldstrafe wird da schon drin sein.
Da sind wir ja dann etwa bei dem was ich weiter oben sagte...