Die raren Kündigungen im Wissenschaftsbetrieb sind meist Folge von begleitenden ungünstigen Umständen oder des Scheiterns einer einvernehmlichen Lösung.
Im öffentlichen Dienst, und das ist der Wissenschaftsbetrieb, pinkelt man anderen nur ungerne ans Bein, sondern versucht Probleme eher auf Konsensbasis zu lösen.
Zudem gibt es, oft einen ganzen Rattenschwanz an Konsequenzen.
So wurde bei Annette Schavan durch die Aberkennung des Doktorgrades wurde ein rechtswidriger Verwaltungsakt rückwirkend aufgehoben.
Als wenn das also nie stattgefunden hätte.
So haben wir jetzt nur eine Abiturientin mit Ehren-Dr-Würde, denn die Promotion war damals auch gleichzeitig der Studienabschluss.
Der Fall Ulrike Guérot ist sowieso reichlich pikant, denn hier wurde aufgrund ihres Alters 56 Jahren bei der Berufung, auf eine Übernahme ins Beamtenverhältnis verzichtet.
Sie ist daher nur eine Angestellte, ohne die besonderen Rechte einer Beamtin.
Und das in einem Alter, in dem Andere in die Frührente gehen.
Die ganze Sache hatte schon immer ein Geschmäckle gehabt.
Da kam wohl eine gut vernetzte Seilschafterin an ein nettes Pöstchen für den Arbeitslebensabend.
Dieser Umstand und das fortgesetzte plagiieren haben ihr jetzt das Genick gebrochen.
Zudem ist eine Uni auch keine Aktivistenbude. Unabhängig von der poiitischen Richtung.