Der Verdacht ergibt sich bereits daraus, dass wohl kaum jemand 20(?)
Mio. einfach so zum Zocken geliehen bekommt (ausser Christian Wulff
vielleicht), schon gar nicht, wenn er selber über so viel Geld
verfügen kann und solch eine Leihe eigentlich nicht nötig hat.
Anyway, was auch immer an den Verdacht dran sein sollte: Er wäre
vermutlich schon verjährt, möglicherweise auch deshalb, weil nicht
schon früher in die Richtung ermittelt wurde.
Interessant ist aber, dass Hoeness nun doch nicht in die Revision
gehen will und das vorzeitig angekündigt hat, obwohl sich der
Staatsanwalt dazu noch bedeckt hält. Ob das der Grund war, warum alle
aus dem Gespräch vor dem dritten Verhandlungstag so gut gelaunt
rauskamen? Hat da der Richter signalisiert, auf eine Verurteilung
wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu verzichten? Dies
könnte zwar ein Revisionsgrund sein, aber wenn Hoeness nicht will und
der weisungsgebundene Staatsanwalt nicht darf, käme er mit 3,5 Jahren
für 28,5 Mio. in sieben Fällen bei vergleichsweise komfortabler
Unterbringung gut davon. Wer weiss, wenn der Staatsanwalt auf eine
Revision 'verzichtet', haben ihn seine Amigos an Ende doch noch
genützt...
§370AO
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt
in der Regel vor, wenn der Täter
1. in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte
Steuervorteile erlangt...
Der BGH als zuständiges Revisiongericht hat in seinem vielbeachteten
Urteil 1 Mio. als Grenze zu einem besonders schweren Fall gezogen,
und von ihm kommt auch die Rechtsprechung, dass eine Selbstanzeige
eine Punktlandung sein muss. Da dürfte Hoeness im Falle einer
Revision aller Voraussicht nach auf Granit beissen. Es hängt jetzt
alles an dem Staatsanwalt, der ursprünglich 5,5 Jahre gefordert hat.
Ob er?
Mio. einfach so zum Zocken geliehen bekommt (ausser Christian Wulff
vielleicht), schon gar nicht, wenn er selber über so viel Geld
verfügen kann und solch eine Leihe eigentlich nicht nötig hat.
Anyway, was auch immer an den Verdacht dran sein sollte: Er wäre
vermutlich schon verjährt, möglicherweise auch deshalb, weil nicht
schon früher in die Richtung ermittelt wurde.
Interessant ist aber, dass Hoeness nun doch nicht in die Revision
gehen will und das vorzeitig angekündigt hat, obwohl sich der
Staatsanwalt dazu noch bedeckt hält. Ob das der Grund war, warum alle
aus dem Gespräch vor dem dritten Verhandlungstag so gut gelaunt
rauskamen? Hat da der Richter signalisiert, auf eine Verurteilung
wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu verzichten? Dies
könnte zwar ein Revisionsgrund sein, aber wenn Hoeness nicht will und
der weisungsgebundene Staatsanwalt nicht darf, käme er mit 3,5 Jahren
für 28,5 Mio. in sieben Fällen bei vergleichsweise komfortabler
Unterbringung gut davon. Wer weiss, wenn der Staatsanwalt auf eine
Revision 'verzichtet', haben ihn seine Amigos an Ende doch noch
genützt...
§370AO
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt
in der Regel vor, wenn der Täter
1. in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte
Steuervorteile erlangt...
Der BGH als zuständiges Revisiongericht hat in seinem vielbeachteten
Urteil 1 Mio. als Grenze zu einem besonders schweren Fall gezogen,
und von ihm kommt auch die Rechtsprechung, dass eine Selbstanzeige
eine Punktlandung sein muss. Da dürfte Hoeness im Falle einer
Revision aller Voraussicht nach auf Granit beissen. Es hängt jetzt
alles an dem Staatsanwalt, der ursprünglich 5,5 Jahre gefordert hat.
Ob er?