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1 Beitrag seit 10.01.2013

Landgericht Bayreuth verschleppt Überprüfung des Aufenthalts von Gustl Mollath

Seit Nov 2012 liegt der Antrag auf Überprüfung der
freiheitsberaubenden Maßnahmen beim Landgericht, aber das entscheidet
nicht: Haftprüfung gilt als dringlich!

Auch, wenn der Anstaltsleiter des Bezirkskrankenhauses, Dr.
Leipziger, zugleich zuständiger Gutachter, meint, er bräuchte "neue
Hinweise aus der Justiz", denn er scheint nicht begriffen zu haben,
dass er bei seinem Gutachten nur seinem Wissen und Gewissen
verantwortlich ist: - www.heise.de/tp/blogs/8/154023#.UVZ_FfKp3 - hat
das Gericht seine eigene Meinung zu bilden.

Zwei Wiederaufnahme-Anträge und klare Aussagen, auch von der
Staatsanwaltschaft Regensburg: Die steuerhinterziehende und ihre
arbeitgebende Bank betrügende Gattin ist völlig unglaubwürdig, die
Gefährdung war konstruiert, der Richter war befangen / beugte das
Recht.

Nun liegt sein NOVEMBER 2012 ein Antrag der Rechtsanwältin auf
Überprüfung der Unterbringung beim Landgericht Bayreuth und dieses
verschleppt einen neuen Entscheid zur Unterbringung seitdem: Wohl
wartend, was die anderen Instanzen inzwischen erledigen könnten?

Das Regensburger Gericht kann sich möglicherweise Zeit lassen, um
Gustl Mollath zu rehabilitieren, und in dem herausragenden Fall ein
sicheres Urteil zu finden, aber die Freiheitsberaubung hatte in
Bayrischer Verfassung und Grundgesetz einen so hohen Rang, dass
Entscheidungen nicht beliebig verzögert werden können.

Wenn sich das Landgericht Bayreuth weiter vor einer Entscheidung
drückt, glaube ich nicht mehr, dass die Justiz in Bayern lernfähig
ist. Krähen ...

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