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  • Ralf_S1

mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.2007

Es ist Zeit für ein neues Betrugsverfahren gegen N.

wegen der Täuschung über eine erlittene Vergiftung bzw. dessen Ursprung/Ablauf. Entsprechend des ersten behandelnden Krankenhauses hatte N. keine Vergiftung mit Nowitschok erlitten, sondern eine Krankheit war die Ursache. Durch diese Vortäuschung entstand Schaden bei Dritten. Somit sind zumindest nach deutschem Recht die Tatbestandsmerkmale für Betrug erfüllt.

Sollte die deutsche Regierung entlastende Beweise vorliegen haben, ist es Zeit spätestens zugunsten von N. diese bei einem Prozess vorzulegen.

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