Dazu müsste es eigentlich die Möglichkeit für ein Eilverfahren/Einstweilige Verfügung für die anfragenden Parteien beim Bundesverfassungsgericht geben, mit der überprüft werden kann, ob die Informationen tatsächlich so schützenswert sind, wie die Bundesregierung behauptet.
Alternativ könnte man auch die Bundesregierung dazu verpflichten, diese Geheimhaltungsinteressen im Vorfeld der Beantwortung der Anfrage durch ein Gremium von Richtern des Bundesverfassungsgericht prüfen und bestätigen zu lassen.