Artikelzitat:
Behauptet wird, "dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt und dass das Fragerecht der Abgeordneten ausnahmsweise gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen muss".
Damit stellt sich die Regierung über das Parlament. Der Souverän ist also die Regierung. Nicht einmal das gewählte Parlament, und schon gar nicht das Volk, wie es nach Art 20GG gefordert wird.