"Das Urteil bekräftigt den Vorrang der Meinungsfreiheit gegenüber Versuchen, diese über Rechtsmittel einzuschränken. Es ist die Aufgabe der staatlichen Institutionen, das Grundrecht der Meinungsfreiheit zu sichern."
Diese Belehrungen sind vollkommen unnötig und daneben. Es gibt Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränken. Ohne Meinungsfreiheit keine Einschränkung der Meinungsfreiheit - einen Vorrang der Meinungsfreiheit vor ihren Einschränkungen zu konstruieren, ist daher logisch absurd und im übrigen falsch. Die Meinungsfreiheit gilt, solange keine anderen Gesetze verletzt werden. Beleidigung, üble Nachrede, der Hitlergruß oder eben die Verharmlosung des Holocaust sind strafbar und fallen deshalb nicht unter die Meinungsfreiheit. Sobald jemand diese Gesetze verletzt, haben sie, wenn man es so ausdrücken will, Vorrang vor dem Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Man kann ihre Verletzung gerade nicht mit der Meinungsfreiheit rechtfertigen.
"Sie besteht nicht darin, eine Bühne dafür bereitzustellen, das Grundrecht dann zu beschneiden, wenn die Äußerungen einer vermeintlichen Mehrheit nicht passen. Das ist im Ansatz repressiv und nicht demokratisch. Dumme Äußerungen sind nicht verboten. Dummheit ist nicht strafbar."
Bhakdi wurde nicht vor Gericht gestellt, weil "einer vermeintlichen Mehrheit" seine Äußerungen nicht paßten. Das ist nicht nur eine Lüge, sondern auch eine Unverschämtheit. Hier wird behauptet, eine anonyme Masse von Unterstützern der Coronamaßnahmen würde "Kritiker" vor Gericht zerren und damit den Rechtsstaat mißbrauchen, um legitime Meinungsäußerungen zu unterdrücken. Das war und ist nicht der Fall. Die "Kritik" von Bhakdi bestand darin, die Impfung mit dem Holocaust, dem millionenfachen Massenmord an den Juden gleichzusetzen. Das hat mit Dummheit nichts mehr zu tun, und man kann sehr wohl argumentieren, daß damit die Grenzen der Meinungsfreiheit verletzt wurden. Was ist seit einiger Zeit mit den TP-Autoren los? Was soll dauernd diese Scheiße, was soll das werden?
Hier ist für mich der Absatz, der deutlich macht, warum der Richter recht damit haben könnte, Bhakdi laufen zu lassen:
"Für den Angeklagten sprach dabei, dass Bhakdi in einer Rede, die ein Gegenstand der Anklage wegen Volksverhetzung war, "zu friedlichem Diskurs mit Politikern aufgerufen und die Idee der demokratischen Willensbildung betont habe"."
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist das ein guter Punkt, der die Annahme rechtfertigt, daß Bhakdi sich eher verrannt und in etwas hineingesteigert hatte, als daß er eiskalt den Holocaust relativieren wollte. Allerdings sollte ein Gericht auch sehen, daß Bhakdi vor Corona ein Niemand war, jetzt verkauft er seine Bücher mit seiner Pseudo-Ideologie an eine riesige Gefolgschaft. Nun gut, die Staatsanwaltschaft hat ja Berufung angekündigt - auch das ist in einem Rechtsstaat völlig normal und keine Schikane. Sehen wir mal.