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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Das gilt nicht nur für das Erbrecht, sondern auch für das Eigentum

Ammerländer schrieb am 15.12.2023 12:36:

Das Erbrecht abzuschaffen, ist eine interessante Idee.
Das Grundgesetz steht dem aber entgegen.
Artikel 14 GG

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

Der Artikel fällt unter die "Ewigkeitsklausel". Man darf das Erbe zwar besteuern, aber nicht abschaffen.
Das Verfassungsgericht müsste dann am Ende wohl entscheiden, ab welchen Prozentsatz die Steuer in die Abschaffung übergeht.

PS: Ich bin juristischer Laie. Falls meine Meinung falsch ist, bin ich für Belehrung dankbar.

Spannend ist, dass das ja nicht nur für das Erbrecht gilt, sondern auch für das Eigentum.

Es wäre also möglich, auch für das Eigentum gesetzliche "Schranken" zu definieren.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.12.2023 13:12).

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