Ammerländer schrieb am 15.12.2023 12:36:
Das Erbrecht abzuschaffen, ist eine interessante Idee.
Das Grundgesetz steht dem aber entgegen.
Artikel 14 GG(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Der Artikel fällt unter die "Ewigkeitsklausel". Man darf das Erbe zwar besteuern, aber nicht abschaffen.
Das Verfassungsgericht müsste dann am Ende wohl entscheiden, ab welchen Prozentsatz die Steuer in die Abschaffung übergeht.PS: Ich bin juristischer Laie. Falls meine Meinung falsch ist, bin ich für Belehrung dankbar.
...sind historisch erklärlich. Nachdem der Feudalismus im 18. Jh mehr und mehr durch Revolutionen und Industrialisierung konstitutionalisiert wurde, lösten die Industriemagnaten mehr und mehr den Adel als Einflußfaktor ab und die Verfassungen der nunmehr bürgerlichen Gesellschaften spiegelten das in ihrer somit konstitutionellen Betonung des Schutzes von Eigentum und Vermögen. Was vielleicht dafür gedacht war, eine Restauration, also die Rückkehr zur feudalen Gesellschaft, bei der der Lehnsherr auch die Produktionsmittel nach Gutdünken vergab, zu verhindern, führte im weiteren Verlauf dazu, daß die Eigentums- und Vermögensordnungen dieser Gesellschaften sich auch als Abwehrmittel gegen Begehrlichkeiten des Proletariats bewährten, am Profit partizipieren oder die Produktionsmittel vergesellschaften zu wollen. Und das blieb seitdem so, da haben 2 Weltkriege nicht viel vermocht, weil es für die besitzende Klasse, um das mal so zu formulieren, am auskömmlichsten war und ist und diese ihre Einflußmöglichkeiten auf den Gesetzgebers nutzten und weiter nutzen, diesen Zustand zu bewahren. Solange die Plebs keine Hungerrevolten veranstaltet, genügen Bild und Glotze bzw. Streaming und Social Media, um sie ruhigzustellen. Interressanterweise hat sich diese Sichtweise auch auf den vormaligen Ostblock ausgedehnt, weil die ans Volk ausgegebenen Aktien der vormaligen Kombinate sich komischerweise alsbald in den Händen weniger konzentrierten, die nun als Oligarchen eine eigene Klasse bilden und gleichfalls weitgehend in Ruhe gelassen werden.
P.S. Ich bin historischer UND juristischer Laie. Wo meine Sichtweise allzu grob daneben liegt: Hinweis erbeten.