Ansicht umschalten
Avatar von Ammerländer
  • Ammerländer

mehr als 1000 Beiträge seit 24.01.2021

Re: Egal, wie man es dreht und wendet, egal, wie hart jemand sein ganzes Leben

Das Erbrecht abzuschaffen, ist eine interessante Idee.
Das Grundgesetz steht dem aber entgegen.
Artikel 14 GG

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

Der Artikel fällt unter die "Ewigkeitsklausel". Man darf das Erbe zwar besteuern, aber nicht abschaffen.
Das Verfassungsgericht müsste dann am Ende wohl entscheiden, ab welchen Prozentsatz die Steuer in die Abschaffung übergeht.

PS: Ich bin juristischer Laie. Falls meine Meinung falsch ist, bin ich für Belehrung dankbar.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten