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  • portability

mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.2004

Dank Maas ist Falschbeschuldigen jetzt endlich risikolos

Es reicht, dass die Falschbeschuldigerin behauptet, sie hätte "nein" gesagt. Sie braucht sich keine Verletzungen beizubringen wo man dann durch verräterische Photos auf dem Notebook auffliegen kann. Das Gegenteil, z.B dass sie "oh bitte, komm, nimm mich, ich bin so scharf auf dich!" oder einfach nichts gesagt hat kann regelmäßig nicht nachgewiesen werden.

Man hat das nun oft genug gesehen, wie überzeugend flennende Frauen Richter und Richterinnen um den Finger wickeln können, ich sage nur Heidi Kü**er.
Und wenn die Glaubwürdigkeitsdifferenz zu einer Verurteilung (im Zweifel für den Angeklagten) ausnahmsweise mal nicht reicht - dann wird ein Prozess wegen Falschbeschuldigung eben auch an diesem Grundsatz scheitern.

" "subjektiv der festen Überzeugung gewesen sei, Opfer einer Vergewaltigung gewesen zu sein, obwohl dies objektiv nicht der Fall war." "

Das kann ja wohl nicht wahr sein! Das wäre in der Tat die Generalvollmacht zum Falschbeschuldigen. Da schickt eine Frau einen Mann für fünf oder 10 Jahre in den Knast, kann aber nicht belangt werden, weil sie sich die Vergewaltigung ja eingebildet haben könnte? Wer solche Halluzinationen hat, mit solchen Folgen ist zweifelsohne gemeingefährlich und in eine geschlossene Anstalt einzuweisen.

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